Campingplatz am Waldbad
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Ebstorf

 

 Verehrte Gäste, wenn Sie uns spontan besuchen und wir nicht vor Ort sind,

so ein Platzplan hängt normalerweise im Fenster an der Anmeldung, sollten wir mal nicht da sein

dann sind die Stellplätze die mit grünem Marker markiert sind frei,

sie können sich nach telefonischer Absprache dort hinstellen

und wir machen die Anmeldung am nächsten Morgen ab 9 Uhr.

Unsere Schranke ist von 22°°-7°° geschlossen, in dieser Zeit darf auch nicht mehr

mit Motorfahrzeugen gefahren werden, bei Bedarf kann man vorne auf dem Vorplatz Parken.

 

 Liebe Gäste der Campingplatz am Waldbad heißt Sie Herzlich Willkommen

 

 

 


    

    


 

Sehr geehrter Campinggast,

die Verwaltung des Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.

Wir sind bestrebt, Ihnen die Erholung auf diesem Campingplatz so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.

Beachten Sie daher die nachstehende Platzordnung:

1.                 Bei Ankunft meldet sich der Reisende sofort beim Platzwart an, legt seinen              Personalausweis (Pass) zur Einsichtnahme vor. Beim endgültigen Verlassen des Campingplatzes meldet er sich ab und entrichtet seine Gebühr. Die Abreise ist einen Tag vorher dem Platzwart zu melden.

2.                 Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten. Der Baumbestand darf nur nach Absprache geändert werden.

3.                 Die einzelnen Stell- u. Lagerplätze werden durch den Platzwart zugewiesen. Die Benutzung eines anderen Platzes oder ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Das Umgrenzen der Stell- u. Lagerplätze mit Gräben hat zu unterbleiben. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör sowie Windschutzeinrichtungen gefährdet oder belästigt wird. Beschädigungen an Erdleitungen durch Einschlagen von Pflöcken und Rohren werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

4.                 Offene Feuer sind nur mit Genehmigung des Platzwartes an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Grill und Gartenkamine dürfen nur mit Holzkohle oder Campinggas zum Grillen benutzt werden. Es muss ein Sicherheitsabstand zu anderen Wohnwagen und Vorzelten eingehalten werden.

 

5.                 Wasser darf nur aus den Trinkwasserleitungen entnommen werden. Die Entnahmestellen dürfen nicht verschmutzt werden. Das Begießen der Rasenflächen mit Trinkwasser ist nicht gestattet. Das Begießen der Bäume und Hecken bei starker Trockenheit ist gestattet. Alle Abwässer (Küchen- oder Waschwasser) sind in der Chemietoilette zu entsorgen.

 

6.                 Ein Stromanschluss kann nur insoweit zur Verfügung gestellt werden, wie die vorhandene Leistungskapazität ausreicht. Eigenmächtige Stromentnahme ist nicht gestattet. Bei mehrfach wiederholten Stromausfällen durch nicht sachgemäßes Verlegen von Stromleitungen wird die Stromversorgung gekappt.

7.                 Die Benutzung des Campingplatzes ist nur mit Zelten, Caravan und Reisemobilen zugelassen.

8.                 Die Prüfungen der Betriebsanlagen für Gas sind nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Plakette ist gut sichtbar am Wohnwagen oder Reisemobil anzubringen.

9.                 Feste Vorbauten sind unzulässig. Es dürfen keine Holzwände sichtbar sein. Ausnahme hiervon sind standfesten Vorzelte.

10.             Die Platzruhe dauert von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 bis 7.00 Uhr. Während dieser Zeit sind Radio und Fernsehgeräte auf Zelt- bzw. Wohnwagenlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste gebeten, während der genannten Zeit auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen. Das Mähen des Rasens am Sonntag ist auch untersagt.



11.             Jeder Stellplatz muss so eingerichtet sein, dass ein Autostellplatz vorhanden ist. Fahrzeuge jeglicher Art dürfen nicht auf den Wegen abgestellt werden. Wenn keine Parkmöglichkeiten vorhanden sind, muss der große Parkplatz Freibad benutzt werden. Ist dieser durch Badegäste des Freibades belegt, ist der Parkplatz am Schützenhaus zu nutzen. Die Zufahrtswege sind freizuhalten. Das Fahren mit Autos und Motorräder ist nur zur An- u. Abfahrt mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Kleinkrafträder wie Mopeds und dergleichen sind zu schieben. Jegliche Versorqungsfahrten im Innenbereich sind zu unterlassen.
Das Abstellen von Fahrrädern vor Küche und Sanitärgebäude ist untersagt, so wie vor fremden Parzellen.

 

12.             Bewegungsspiele und besonders Ballspiele sind nur auf der Spielwiese, dem Spielplatz und gesondert gekennzeichneten Spielfeldern erlaubt.

13.             Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Container im vorderen Platzteil. Der Müll ist zu trennen und in die entsprechenden Container zu entsorgen, (Glas, Papier, gelber Sack, Restmülltonne). Grasabfälle, Baum-u. Heckenschnitte sind im hinteren Platzteil auf dem Kompostwall ( keine Essensreste ) an makierten Stellen zu entsorgen. Das Entsorgen von Sperrmüll jeglicher Art. Ebenso wie Hausmüll, der nicht auf dem Campingplatz angefallen ist, ist strengstens verboten!!! - Platzverweis!!!!

14.             Der Stellplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.

15.             Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung anderer Gäste ausgeschlossen ist; Hunde sind an der Leine zu führen.

16.             Im Interesse aller Campinggäste wird die Torschranke Nachts geschlossen gehalten. Gäste, die während der allgemeinen Platzruhe eintreffen, haben sich zu den Bürozeiten umgehend Anzumelden.

17.             Die Betreiber ( Sabine u. Roland Witte ) bzw. der Platzwart ( Marc Scholz ) sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern, oder Personen des Platzes zu verweisen.

18.             Irgendwelche Haftung für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände der Campingplatzbenutzer und für Unfälle oder Verletzungen wird nicht übernommen.

19.             Der Pächter hat seine angepachtete Parzelle in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Längere Abwesenheit stellen ihn von dieser Verpflichtung nicht frei.

20.             Bei Verstößen gegen die Campingplatz-Ordnung kann der Platzwart bzw. die Verwaltung Personen des Platzes verweisen.

21.             Die Versorgungsstationen (Kabel- und Stromkästen, sowie Wasser- und Kanalanschlüsse) müssen frei zugänglich sein und bleiben. Die Stromversorgung vom Stromkasten zum Wohnwagen sollte unbedingt auf ihre Sicherheit überprüft werden, da der Campingplatz am Waldbad nur für Kosten vom Hauptsicherungskasten zum Verteiler einsteht. Schäden bzw. Arbeitsaufwand durch unsachgemäßes Verlegen von Stromkabeln werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

22.             Für umstürzende Bäume oder herabfallende Äste wird keine Haftung übernommen,

es wird empfohlen eine Teilkasko - oder eine separate Versicherung für Den Wohnwagen abzuschließen.



Campingplatz am Waldbad                                                                              Ebstorf 11.08.2019

 

 Sabine Witte






 
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